56068 Koblenz
Telefon: 0261/915130
Unsere Rechtsgebiete
- Amtshaftungsrecht
- Arbeitsrecht
- Arzt- und Medizinrecht
- Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht
- Bankrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Beamtenrecht
- Bußgeldsachen
- Familienrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Insolvenzrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Markenrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Steuerrecht
- Urheberrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Arbeitsrecht - Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Als unabhängige Anwälte sind wir dem Interesse des jeweiligen Mandanten verpflichtet. Zum Arbeitsrecht zählen unter anderem:
- Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages
- Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
- Änderungskündigung
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Urlaubsrecht
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Berufsausbildungsverhältnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsübergang
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
Rechtsanwältin Andrea Blang
Sie hat mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht absolviert und führte u.a. Schulungen für Betriebsratsmitglieder durch.
Arzt- und Medizinrecht - Unsere Kanzlei vertritt sowohl Ärzte und Kliniken als auch Patienten, sei es in Honorarklagen, sei es im Zusammenhang mit dem Vorwurf ärztlicher Aufklärungs- oder Behandlungsfehler. Deshalb können wir Ihnen eine kompetente Beratung und Interessenvertretung garantieren, insbesondere in den Bereichen:
- Arzthaftungsrecht und
- Arzthonorarrecht.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Rechtsanwalt Thomas Schwarz
Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht - Stellt die Gemeinde eine Straße erstmalig her oder erneuert sie sie später, legt sie einen bestimmten Anteil der Baukosten auf die Anlieger nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel um. Häufig kommen auf die Anlieger beträchtliche Beitragsforderungen zu. In der Praxis stellt sich dabei oft die Frage, ob die Gemeinde einen ausreichend hohen Kostenanteil übernommen hat, ob das Grundstück des betroffenen Anliegers überhaupt bzw. in seiner ganzen Größe beitragspflichtig ist und ob sämtliche Kosten umgelegt werden können. Darüber hinaus kann im Einzelfall die Heranziehung der Anlieger wegen Mängeln der gemeindlichen Satzung rechtswidrig und der Bescheid daher aufzuheben sein. Das Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht stellt an die Sachbearbeiter hohe Anforderungen und erfordert praktische Erfahrung. Gerade auf dem Gebiet des Ausbaubeitragsrechts, für das das Oberverwaltungsrecht Rheinland-Pfalz in letzter Instanz zuständig ist, ist es unerlässlich, ständig über seine neueste Rechtsprechung informiert zu sein. Dies ist bei uns sichergestellt: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz, Fachanwalt für Verwaltungsgericht, hat sich seit Jahren auf diese Rechtsmaterie spezialisiert und hierzu mehrere Aufsätze in der Fachpresse und in Tageszeitungen veröffentlicht.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Bankrecht - Bürgschaftsansprüche von und gegen Banken bzw. Sparkassen, die Beratung beim Erwerb von Wertpapieren sowie die Gestellung und Verwertung von Sicherheiten – nur einige Aspekte eines komplexen Rechtsgebietes, dem sich unsere Kanzlei schon seit Jahren schwerpunktmäßig widmet. Bei der Beratung der Mandanten, zu denen Banken und Sparkassen sowie Bankkunden gehören, können wir deshalb auf die Erfahrung aus einer Vielzahl von bankrechtlichen Prozessen zurückgreifen sowie auf die umfangreiche Spezialliteratur in unserer Bibliothek, einschließlich eigener Veröffentlichungen.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
zurück nach oben
Bau- und Architektenrecht - Eines der umfänglichsten Spezialgebiete an der Schnittstelle von Privatrecht, öffentlichem Recht und Bautechnik. Hier bedarf es kompetenter Beratung und Interessenvertretung, um "handwerkliche Fehler" in der bauvertraglichen Praxis zu vermeiden. Es beginnt mit der Auftragserteilung und der häufig gestellten Frage, ob es empfehlenswert ist, die VOB/B in den Vertrag einzubeziehen. Nach Vertragsabschluss sind Baubehinderungen und Abrechnungsprobleme zu klären – häufig in Verbindung mit Gewährleistungsansprüchen gegen Architekten und Bauunternehmer.
Unsere Spezialisten: Karl L. Ditgen, Dr. Julian Christiansen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Referent bei mehreren baurechtlichen Seminaren; Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, insbesondere für Probleme des öffentlichen Baurechts (Landesbauordnung und Baugesetzbuch).
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Beamtenrecht - Dieses Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl für den Beamten wichtiger Teilbereiche wie etwa:
- Ernennung zum Beamten, Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe,
- Versetzung/Beförderung, Abordnung, Umsetzung,
- Dienstliche Beurteilung, Rechtsschutz
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis,
- Nebentätigkeiten,
- Schadensersatzhaftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn,
- Rückforderung von Dienst- und Versorgungsbezügen von dem Beamten
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)
Bußgeldsachen - Unser Anliegen ist es, Sie rechtzeitig und kompetent so zu vertreten und zu beraten, dass vermeidbare Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und damit einhergehende unangenehme Folgen gar nicht erst eintreten. Ein früher Kontakt zu den zuständigen Behörden verhindert oftmals streitige Verfahren vor dem Gericht, die dann vielleicht mit Fahrverbot, Bußgeld oder der Eintragung von Punkten im Register von Flensburg enden. Scheuen Sie sich daher nicht, unsere Beratung schon dann in Anspruch zu nehmen, wenn der Anhörungsbogen der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegt.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwältin Katharina Osterburg
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Rechtsanwältin Andrea Blang
Erbrecht - Allein im Bürgerlichen Gesetzbuch umfasst das Erbrecht mehr als 400 Paragraphen. Dazu kommen Vorschriften des Familienrechts, des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts, die insbesondere bei der Gestaltung einer Betriebsnachfolge zu beachten sind. Empfehlenswert ist eine langfristige Planung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Wir helfen bei der zukunftsgerichteten Gestaltung von Testamenten, von Erb- und Gesellschaftsverträgen, bei der Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, aber auch nach Eintritt des Erbfalls, wenn erbrechtliche Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden müssen.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Familienrecht - Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stellen, wie z.B.
- Unterhalt : Ehegatten – und Kindesunterhalt
- Sorgerecht für gemeinsame Kinder
- Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils
- Scheidung: Wer stellt den Antrag?
- Was ändert sich mit der Antragstellung?
- Wann soll/kann der Antrag gestellt werden?
- Zugewinnausgleich: Auseinandersetzung des Vermögens
- Versorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenansprüche
- Ansprüche nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Hausratsteilung
- Entschädigung für die alleinige Nutzung des gemeinsamen Wohnhauses
- Adoption
- Namensrecht
Rechtsanwältin Katharina Osterburg (Fachanwältin für Familienrecht)
Gesellschaftsrecht - reicht von der Mitgliedschaft in einer bürgerlichrechtlichen Gesellschaft über den Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft , einer Kommanditgesellschaft sowie einer GmbH bis hin zum Aktionär einer AG sowie diverser Mischformen der vorgenannten Gesellschaften. Es umfasst alle in diesem Spannungsfeld des Rechtes der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sich ergebenden Fragen, die insbesondere zum Gegenstand haben die Gründung der Gesellschaft, die Teilnahme am Gesellschaftsleben und an Entscheidungsprozessen oder auch die Beendigung einer Gesellschafterstellung bzw. die Auseinandersetzung einer Gesellschaft mit den sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüchen.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Gewerblicher Rechtsschutz - umfasst die Bereiche
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und Sortenschutzrecht,
- das Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen,
- das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb.
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Handelsrecht - umfasst in erster Linie das Recht des Handelsstandes, der Handelsbücher und der Handelsgeschäfte, also solche zwischen Kaufleuten (gleich in welcher Rechtsform). Hier spielen im Alltag immer wieder wirtschaftlich, finanziell und rechtlich relevante Fragen eine Rolle. Das betrifft die zu führenden Handelsbücher, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, die – teils branchenunterschiedlichen – Handelsbräuche (hier insbesondere die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten), die besonderen Sorgfaltspflichten, die Abrechnung im Kontokorrent, das kaufmännische Zurückbehaltungs- und Befriedigungsrecht, Fragen des gutgläubigen Erwerbs, das Frachtgeschäft und damit auch das Transportrecht sowie Besonderheiten zum Vertragsstrafenanspruch und zum Bürgschaftsrecht.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Handelsvertreterrecht - regelt im Recht der Kaufleute die besonderen Beziehungen zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, dessen Produkte er als selbständiger Kaufmann vertritt. Es beginnt mit gesetzlichen Mindestanforderungen zum Vertragsinhalt und betrifft insbesondere Fragen des Gebietsschutzes, des Wettbewerbs, der Provision sowie eines Ausgleichsanspruches im Falle der Beendigung des Vertrages.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Insolvenzrecht - Die Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson verursacht zumeist gravierende Vermögensschäden vor allem beim Insolvenzschuldner selbst, aber auch bei Gläubigern und Sicherungsgebern. Hier kann eine (frühzeitige) Beratung vor und in der Krise, bzw. während des Insolvenzverfahrens helfen. Die Spezialmaterie mit Bezügen zur Betriebswirtschaftslehre und zum Gesellschaftsrecht wird seit Jahren insbesondere durch die Rechtsanwälte Karl L. Ditgen und Dr. Julian Christiansen betreut. Beide haben eine Vielzahl von insolvenzrechtlichen Prozessen geführt; Rechtsanwalt Dr. Christiansen hat sich zudem in seiner Promotion und diversen Fachveröffentlichungen mit insolvenzrechtlichen Fragestellungen beschäftigt.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Kommunalabgabenrecht - Hierunter fallen sämtliche von den Städten, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden erhobene Abgaben, d.h. Beiträge und Gebühren, so z.B.
- Ausbaubeiträge,
- Erschließungsbeiträge,
- Kanalbaubeiträge,
- Kanalanschlussgebühren,
- Hausanschlussgebühren und Hausanschlusskosten,
- Abfallbeseitigungsgebühren,
- Nutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Markenrecht - ist als Immaterialgüterrecht Ausdruck der geltenden Wirtschaftsverfassung unserer Gesellschaft. Das Markengesetz schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Marken dienen heute insbesondere europaweit zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Die ersten Zeichenertragungen werden in das 15. Jahrhundert datiert. Noch heute sind bekannt und geschätzt die Meisterzeichen der Gold- und Silberschmiede sowie der Zinngießer oder die Schauzeichen der Manufakturen.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Rechtsstreite zwischen Mietern und Vermietern bzw. zwischen Wohnungseigentümern nehmen häufig einen langen Zeitraum in Anspruch, verursachen mitunter beträchtliche Kosten und belasten das persönliche Verhältnis der Betroffenen. Daher stehen wir Vermietern, Mietern und Wohnungseigentümern bereits im Vorfeld eines etwaigen Prozesses beratend zur Seite, um frühzeitig eine sachgerechte Regelung zu treffen. Daneben setzen wir uns selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren nachdrücklich für die Interessen unserer Mandanten ein. Unsere Tätigkeit umfasst dabei beispielsweise folgende Sachgebiete:
- Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages, insbesondere über die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Durchsetzung des Mietzinsanspruchs
- Geltendmachung von Minderungsansprüchen wegen Mängeln der Wohnung, z.B. Schimmel Ansprüche auf Erstattung der Kosten für vom Mieter vorgenommene Reparaturen gegen den Vermieter
- Rückgabe der Kaution (unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Aufrechnung bzw. eines Zurückbehaltungsrechts)
- Kündigung des Mietverhältnisses, insbesondere fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Eigenbedarfsgründe
- Schadensersatz wegen Mangels der Mietsache, Beschädigung der Mietsache durch den Mieter oder ungerechtfertigter Eigenbedarfskündigung des Vermieters.
- Wohnungseigentümern bieten wir darüber hinaus eine umfassende Beratung und Vertretung bei Baumängeln (siehe Baurecht) und im Zusammenhang mit der Erhebung gemeindlicher Abgaben (siehe Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht, Kommunalabgabenrecht).
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Rechtsanwältin Andrea Blang
Steuerrecht - Wirtschaftsrechtliche Fragestellungen können ohne Kenntnis des Steuerrechts kaum sachgerecht bearbeitet werden. Wir arbeiten deshalb mit einer ortsansässigen Steuerberaterkanzlei zusammen, gerne aber auch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Urheberrecht - schützt die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke. Dazu gehören u.a. Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst, sowie die Entwürfe solcher Werke, Lichtbildwerke, Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Verkehrsrecht - Nach einem Unfall müssen die materiellen und immateriellen Schäden vom Verursacher ersetzt werden. Zunächst versuchen wir außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers und dem Geschädigten eine sach- und interessengerechte Lösung zu suchen. Dadurch kann oftmals langwierige prozessuale Auseinandersetzung verhindert werden. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich oder aufgrund eines streitigen Sachverhaltes (noch) nicht ratsam, werden wir für Sie vor den Gerichten engagiert tätig, so z.B. auf den Gebieten
- Reparaturkostenersatz
- Mietwagenkostenersatz
- Schmerzensgeld
- Lohnausfallschaden
- Ordnungswidrigkeiten (vgl. auch Bußgeldsachen)
Rechtsanwältin Katharina Osterburg
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Rechtsanwältin Andrea Blang
Versicherungsrecht - Dieses Rechtsgebiet deckt alle Fragen ab, die sich im Zusammenhang mit dem
- Abschluss eines Versicherungsvertrages und der
- Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles stellen.
Rechtsanwalt Justizrat Dr. Karl Eichele
Rechtsanwältin Katharina Osterburg
Vertragsrecht - Im Vertragsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend und können auf jahrzehntelange Erfahrung in der Praxis zurückgreifen. Insbesondere bei Problemen im Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht, bei Darlehensverträgen, Bürgschaften, Leasingverträgen und Arbeitsverträgen (siehe Arbeitsrecht) sind wir die richtigen Ansprechpartner:
- Vertragsgestaltung
- Wirksamkeit von Verträgen
- Erarbeitung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Anfechtung von Verträgen
- Widerrufsmöglichkeiten
- Rücktritt vom Vertrag
- Mängelhaftung und Gewährleistung
- Schadenersatz
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
Rechtsanwältin Andrea Blang
Verwaltungsrecht - Umfasst sämtliche Bereiche, in denen sich Staat und Bürger gegenüber stehen, so z.B.
- Abfallrecht (Abfallbegriff, Verantwortlichkeit für Abfälle, Abfallbeseitigungsgebühren etc.)
- Amtshaftungsrecht (Haftung für staatliches Unrecht)
- Baurecht (Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorgaben, Normenkontrolle gegen Bebauungsplan etc.)
- Beamtenrecht (Ernennung, Versetzung/Beförderung, Umsetzung, dienstliche Beurteilung, Nebentätigkeiten etc.)
- Fahrerlaubnisrecht (Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Überprüfung der Fahrtauglichkeit etc.)
- Gaststättenrecht (Erlaubnis, Versagung der Erlaubnis, Auflagen, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis)
- Gewerberecht (Anzeigepflicht, erlaubnisbedürftige Gewerbe etc.)
- Kommunalabgabenrecht (Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge, Kanalnutzungsgebühren, Hausanschlusskosten etc.)
- Recht der freien Berufe (Recht der Ärzte, Apotheker u.ä. unter Einschluss der Rentenversicherung und berufsständischer Verfahren)
- Verfassungsrecht (u.a. Bedeutung und Reichweite von Grundrechten bei der Anwendung rechtlicher Bestimmungen)
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht)
Wirtschaftsrecht - steht als umfassender Begriff, mit dem wirtschaftliches Handeln im weitesten Sinne umfasst wird. Die vorstehend im Einzelnen behandelten Rechtsgebiete sind Teil dieses Wirt-schaftsrechtes, das sich nicht in ihnen erschöpft. Dazu gehören beispielsweise auch noch das Kartellrecht, das Handwerks- und Gewerberecht sowie das Insolvenzrecht.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Julian Christiansen
Rechtsanwältin Andrea Blang
Wettbewerbsrecht - hat zum Gegenstand die Beurteilung von konkurrierenden Handlungen, die dem Zweck dienen, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens Waren abzusetzen oder zu beziehen bzw. Dienstleistungen zu erbringen oder zu beziehen. Wettbewerb setzt den freien Zugang zum Markt und die Möglichkeit freier wirtschaftlicher Betätigung voraus. Anbieter müssen ihre Leistungen in Bezug auf Preis, Güte, Service und andere Aktionsparameter frei bestimmen und Nachfrager die ihnen angebotenen Leistungen frei auswählen können.
Auf diesem Gebiet werden Sie betreut von:
Rechtsanwalt Karl L. Ditgen
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz
